Zu meiner Person Vita

Nach vorausgegangener Zusammenarbeit mit Kollegen bin ich seit 2002 in eigener Kanzlei in der Händelstraße in Göttingen tätig. Die Schwer­punkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin liegen im Bereich des Arbeits­rechtes und des Sozialrechtes.

Nach heimatnahem Studium in Göttingen und Referendariat zunächst in Verden und dann in Göttingen, wurde ich 1995 zur Anwaltschaft zuge­lassen. Seitdem bin ich in vollem zeitlichen Umfang als Rechts­anwältin tätig.

Begonnen habe ich meine Tätigkeit in einer allgemein ausgerichteten Rechts­anwalts­kanzlei in Alfeld. Da alle anfallenden arbeitsrechtlichen Mandate von mir bearbeitet wurden, bildete das Arbeitsrecht bereits dort den Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Anschließend habe ich in einer Göttinger Kanzlei mit Kollegen zusammen­gearbeitet, die sich auf die Fachgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert hatten. Ich habe dort im Wesentlichen neben arbeits­rechtlichen auch verstärkt sozialrechtliche Mandate betreut.

Nach dem Erwerb der erforderlichen Zusatzqualifikationen hat mir die Rechtsanwalts­kammer Braunschweig im Jahr 2000 gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen, seit 2004 auch die Bezeichnung „Fachanwältin für Sozialrecht“.

Für meine Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich mir zum Ziel gesetzt, meinen Mandanten, neben der fachkundigen Bearbeitung ihrer Rechts­probleme, auch eine zeitnahe und durch persönliches Engagement geprägte Betreuung zu bieten.


Meine Kompetenz

Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Mandate bilden den Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits­recht und Fachanwältin für Sozialrecht.

Fachanwalt Arbeitsrecht - Fachanwalt Sozialrecht - Göttingen

Arbeitsrecht

Zum Fachgebiet des Arbeitsrechtes zählen alle Probleme und Fragestellungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung ergeben, wie beispielsweise

  • Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kündigung wegen Krankheit, Abmahnungen
  • Anspruch auf Abfindung, Aufhebungsvertrag, Freistellung von der Arbeit
  • Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis und qualifiziertes Zwischenzeugnis
  • Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Ende Arbeitsverhältnis/nach langer Krankheit
  • besonderer Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch
  • Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung
  • Anspruch auf Bezahlung oder „Abfeiern“ von Überstunden
  • befristete Arbeitsverhältnisse (Dauer, Grund), wiederholte Befristung
  • Rechte im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis
    („450-EUR-Job“)
  • Mindestlohn, Anspruch auf Tariflohn und Zuschläge
    (z.B. Sonn- und Feiertagszuschlag)
  • Anspruch auf Weiterarbeit am selben Arbeitsplatz
  • Elternzeit, Mutterschutz, Elterngeld
  • Ansprüche bei Mobbing
  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Verfallen und Verjährung von Ansprüchen, Ausschlussfristen
  • Ansprüche bei Pflege von Angehörigen

Sozialrecht

Zum Fachgebiet des Sozialrechtes zählen Fragen und Probleme, die sich aus sozial­rechtlichen und sozial­versicherungs­rechtlichen Ansprüchen ergeben, wie beispielsweise

  • „Hartz IV“/Arbeitslosengeld II/Grundsicherung für Arbeits­suchende
    (Anrechnung von Einkommen/Vermögen/Grundeigentum, Kosten der Unterkunft, Freibeträge, etc.)
  • Arbeitslosengeld/ Arbeitslosengeld I/ Arbeitsförderung
    (Anspruchsdauer, Höhe des Arbeits­losen­geldes, Sperrzeit, Meldung bei der Arbeitsagentur, Insolvenzgeld, etc.)
  • Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Altersrente, Rente als schwerbehinderter Mensch, vorzeitige Rente, Anspruch auf Reha-Maßnahmen, etc.
  • Behinderung, Schwerbehinderung, Antrag auf (höheren) Grad der Behinderung, Verschlechterungsantrag, Antrag auf Merkzeichen (z.B.“G“=Gehbehinderung), etc.
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
    (Krankengeld, Dauer des Krankengeldes, Haushaltshilfe, Versicherungspflicht, etc.)
  • Ansprüche gegen Berufsgenossenschaften/gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten (Verletztengeld, Verletztenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, Anspruch auf Umschulung etc.)
  • Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Antrag auf (höheren) Pflegegrad, Pflegegeld, Leistungen für Demenzerkrankte, etc.)
  • Anspruch auf Sozialhilfe
    (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, etc.)
  • Wohngeld

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Ich möchte Sie darüber informieren, dass Sie bei sozial­recht­lichem oder bei arbeits­recht­lichem Beratungs- oder Tätigkeits­bedarf unter bestimmten Voraus­setzungen einen Anspruch auf Beratungs­hilfe haben können. Für Ihre Vertretung beim Sozial­gericht und beim Arbeits­gericht könnte ein Anspruch auf Bewilligung von Prozess­kosten­hilfe bestehen.

Beratungshilfe kann für eine Beratung durch mich bewilligt werden und auch, wenn ich Ihre Interessen­vertretung übernehmen soll, beispielsweise im Wider­spruchs­verfahren gegen einen ablehnenden Bescheid oder gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Sie können vorab bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht die Erteilung eines Berechtigungs­scheins für Beratungs­hilfe beantragen. Außerdem besteht die Möglich­keit, bei Ihrem ersten Termin bei mir das Antrags­formular auszufüllen, damit ich für Sie nach­träg­lich die Bewilligung von Beratungs­hilfe beantragen kann. Wird Beratungshilfe bewilligt, über­nimmt das Amtsgericht die Rechts­anwalts­gebühren bis auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,- EUR.

Prozesskostenhilfe für die Vertretung in Gerichts­verfahren wird im Bedarfs­fall von mir für Sie beantragt.

Sprechen Sie mich bei der Terminvergabe gerne auf die Beantragung von Beratungshilfe an.

Anwalt Sozialrecht Göttingen

Kontakt Impressum

Rechtsanwaltskanzlei
Cornelia Koslowski
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Händelstraße 8
37085 Göttingen

Tel.: 05 51 / 4 99 56 65
Fax: 05 51 / 4 99 56 66
E-Mail: kontakt@rechtsanwaeltin-koslowski.de

Bei Interesse an einem Beratungsgespräch darf ich um telefonische Termin­vereinbarung bitten. In der Regel kann ich Ihnen auch einen kurzfristigen Besprechungs­termin anbieten.

Meine Telefonzeiten
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag - Donnerstag: 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

Meine Kanzlei im "Ostviertel" erreichen Sie
  • über: Herzberger Landstraße, Merkelstraße
  • oder: Friedländer Weg, Steinsgraben, Merkelstraße
  • oder: Calsowstraße, Beethovenstraße

Oder mit den Buslinien
  • 73, Haltestelle "Merkelstraße", dann weiter über Beethovenstraße
  • 71, 72, 73, Haltestelle "Lönsweg", dann weiter über Merkelstraße

Angaben gemäß § 6 Teledienstgesetz

Die Kanzlei ist Mitglied der Rechts­anwalts­kammer Braunschweig. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Lessingplatz 1
38100 Braunschweig

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
Königinstraße 28
80802 München

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundes­rechts­anwalts­ordnung (BRAO), die Bundesrechts­anwalts­gebühren­ordnung (BRAGO), seit 01.07.2004 das Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) und die Berufs­ordnung für Rechts­anwälte (BORA). Die aktuellen Gesetzes­texte finden Sie auf den Internet­seiten der Bundesrechts­anwalts­kammer www.brak.de. Weiter sind sie im Bundes­gesetzblatt veröffentlicht oder als Textausgabe im Buchhandel erhältlich.

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