Nach vorausgegangener Zusammenarbeit mit Kollegen bin ich seit 2002 in eigener Kanzlei in der Händelstraße in Göttingen tätig. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin liegen im Bereich des Arbeitsrechtes und des Sozialrechtes.
Nach heimatnahem Studium in Göttingen und Referendariat zunächst in Verden und dann in Göttingen, wurde ich 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem bin ich in vollem zeitlichen Umfang als Rechtsanwältin tätig.
Begonnen habe ich meine Tätigkeit in einer allgemein ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Alfeld. Da alle anfallenden arbeitsrechtlichen Mandate von mir bearbeitet wurden, bildete das Arbeitsrecht bereits dort den Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Anschließend habe ich in einer Göttinger Kanzlei mit Kollegen zusammengearbeitet, die sich auf die Fachgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert hatten. Ich habe dort im Wesentlichen neben arbeitsrechtlichen auch verstärkt sozialrechtliche Mandate betreut.
Nach dem Erwerb der erforderlichen Zusatzqualifikationen hat mir die Rechtsanwaltskammer Braunschweig im Jahr 2000 gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen, seit 2004 auch die Bezeichnung „Fachanwältin für Sozialrecht“.
Für meine Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich mir zum Ziel gesetzt, meinen Mandanten, neben der fachkundigen Bearbeitung ihrer Rechtsprobleme, auch eine zeitnahe und durch persönliches Engagement geprägte Betreuung zu bieten.
Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Mandate bilden den Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht.
Zum Fachgebiet des Arbeitsrechtes zählen alle Probleme und Fragestellungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung ergeben, wie beispielsweise
Zum Fachgebiet des Sozialrechtes zählen Fragen und Probleme, die sich aus sozialrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen ergeben, wie beispielsweise
Ich möchte Sie darüber informieren, dass Sie bei sozialrechtlichem oder bei arbeitsrechtlichem Beratungs- oder Tätigkeitsbedarf unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Beratungshilfe haben können. Für Ihre Vertretung beim Sozialgericht und beim Arbeitsgericht könnte ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bestehen.
Beratungshilfe kann für eine Beratung durch mich bewilligt werden und auch, wenn ich Ihre Interessenvertretung übernehmen soll, beispielsweise im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid oder gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Sie können vorab bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht die Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei Ihrem ersten Termin bei mir das Antragsformular auszufüllen, damit ich für Sie nachträglich die Bewilligung von Beratungshilfe beantragen kann. Wird Beratungshilfe bewilligt, übernimmt das Amtsgericht die Rechtsanwaltsgebühren bis auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,- EUR.
Prozesskostenhilfe für die Vertretung in Gerichtsverfahren wird im Bedarfsfall von mir für Sie beantragt.
Sprechen Sie mich bei der Terminvergabe gerne auf die Beantragung von Beratungshilfe an.
Händelstraße 8
37085 Göttingen
Tel.: 05 51 / 4 99 56 65
Fax: 05 51 / 4 99 56 66
E-Mail: kontakt@rechtsanwaeltin-koslowski.de
Bei Interesse an einem Beratungsgespräch darf ich um telefonische Terminvereinbarung bitten. In der Regel kann ich Ihnen auch einen kurzfristigen Besprechungstermin anbieten.
Meine Telefonzeiten
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag - Donnerstag: 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Angaben gemäß § 6 Teledienstgesetz
Die Kanzlei ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Lessingplatz 1
38100 Braunschweig
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
Königinstraße 28
80802 München
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), seit 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de. Weiter sind sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht oder als Textausgabe im Buchhandel erhältlich.
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